Kündigung per SMS ist ungültig

Kündigung per SMS ist ungültig

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Gerd Altmann Pixelio.de

In unserer übertechnisierten Zeit tauchen in den Medien gelegentlich Berichte von per Handy versandten SMS auf, mit denen irgendwelche Erklärungen abgegeben oder gar Beziehungen gelöst werden. 

Im Arbeitsrecht ist die Frage bisher nach wie vor eindeutig geklärt, dass eine Kündigung per SMS ungültig ist.

Nach § 623 BGB ist für eine Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform erforderlich. Dies betrifft neben der Kündigung selbst auch Aufhebungsverträge. Eine Kündigung per SMS erfüllt dieses Erfordernis nicht, da eine SMS nach wie vor keine schriftliche Erklärung darstellt.

Somit ist nicht alles, was technisch machbar ist, auch rechtlich machbar. Die Schriftform erfordert neben der schriftlichen Abfassung der Kündigungserklärung selbst auch die Unterschrift am Ende der Kündigungserklärung. Eine solche Unterschrift ist per SMS zur Zeit noch nicht möglich, sodass deshalb die Schriftform, wie der Gesetzgeber sie fordert, bei einer Kündigung per SMS nicht eingehalten ist.

Es bedarf keiner weiteren Darlegung, dass weder ein Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer per SMS das Arbeitsverhältnis kündigen kann.

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