Kanzlei Abelmann-Brockmann seit 2000 als „anerkannte Gütestelle“ zugelassen

Kanzlei Abelmann-Brockmann seit 2000 als „anerkannte Gütestelle“ zugelassen

Gerd-Altmann PIXELIO
Gerd Altmann / PIXELIO

Die Kanzlei Abelmann-Brockmann ist seit dem 25.09.2000 als „anerkannte Gütestelle“ gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG zugelassen.

Die außergerichtliche Streitschlichtung wurde im Jahr 2000 eingeführt. Der Gesetzgeber hat für bestimmte bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, das vor Einreichung einer Klage am zuständigen Amtsgericht durchgeführt werden muss.

Es handelt sich dabei um Streitigkeiten über nachbarrechtliche Ansprüche zwischen Privatpersonen, die Einwirkungen auf das Nachbargrundstück betreffen, Überwuchs, Hinüberfall oder Grenzbaumprobleme. Daneben ist ein Schlichtungsverfahren erforderlich über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre und über Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Das Schlichtungsverfahren wird eingeleitet durch die Stellung eines Schlichtungsantrages. Das dafür erforderliche Formular stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Gerne informieren wir Sie auch direkt über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitschlichtung.

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