ALG I und II

ALG I und II

Rainer Sturm / PIXELIO
Rainer Sturm / PIXELIO

Das Sozialrecht mit seinen Regelungen zum Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II und zur Grundsicherung ist zu einem nur schwer durchschaubaren Rechtsgebiet geworden.

Allein die Antragstellung für ALG II erfordert Geduld und macht nicht selten ein sehr umfangreiches Ausfüllen von Formularen erforderlich, die sich in dem Grundantrag mit seinen ca. 20 Seiten zum Ausdruck bringen.

Der daraufhin ergehende Bescheid ist ebenfalls nicht ohne weiteres verständlich und manchmal nur schwer nachvollziehbar.

Arbeitsamt, Jobcenter und Sozialamt sind zwar in der Regel gerne bereit, die von ihnen vorgenommenen Berechnungen zu begründen, aber immer wieder bleiben Fragen offen, bei deren Beantwortung wir Ihnen behilflich sein können.

Klar ist und bleibt bei allen in diesem Rechtsgebiet Beteiligten, dass die bestehenden Regelungen dringend einer Überarbeitung bedürfen, da sie immer noch Regelungen enthalten, die im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen, die bei Einhaltung der Gesetze auch nicht ausgleichungsfähig sind.

Wenn Sie also Fragen zu Ihrem ALG I-  oder ALG II- oder Ihrem Grundsicherungs-Bescheid haben, die von der Behörde nicht mehr befriedigend beantwortet werden können, so stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.

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