Sozialrecht

Sozialrecht

SozialrechtDas Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung.

Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Aber auch völkerrechtliche Bezüge sind für das Sozialrecht zunehmend bedeutsamer geworden, so insbesondere die Vorgaben, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergeben. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte.

Blogbeiträge zu diesem Rechtsgebiet

Gesetzliche Unfallversicherung

Ehrenamtlich Helfende im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind über die gesetzliche Unfallversicherung VBG gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen gut abgesichert. Darauf weist die VBG in Hamburg hin.

Auch ausländische Renten sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig

Aufgrund des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa, unterliegen ausländische Renten ab dem 01.07.2011 der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

ALG I und II

Das Sozialrecht mit seinen Regelungen zum Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II und zur Grundsicherung ist zu einem nur schwer durchschaubaren Rechtsgebiet geworden.