Strafrecht-Ordnungswidrigkeit
Strafrecht-Ordnungswidrigkeit
Als Strafrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen („abweichendes Verhalten“) unter staatliche Strafe stellt.
Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten (Unrecht) sieht das Strafrecht teils schwerwiegende Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe vor. Fehlt die Schuld, muss das Gericht zwar von der Strafe absehen, es kann aber eine Maßregel verhängen.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht.