Gebührenordnung
Guter Rat muss nicht teuer sein - auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben!
Generell richten sich Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßstab für die anfallenden Gebühren ist der Wert der Angelegenheit (Gegenstands- oder Streitwert), sowie der Umfang unserer Tätigkeit. In Einzelfällen vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich ein Pauschalhonorar oder eine Aufwandsvergütung nach Zeit. Die für Sie günstigste Abrechnungsart werden wir schon bei der Erstberatung erörtern.
Die Erstberatung
Hier schildern Sie uns Ihr Problem und wir weisen Sie auf Lösungsmöglichkeiten, mögliche Kostenrisiken sowie auch auf Ihre sonstigen Chancen und Risiken hin. Die Gebühr hierfür beträgt nach dem RVG, je nach Dauer und Schwierigkeit der Beratung zwischen 25,00 € bis höchstens 190,00 € zuzüglich MwSt..
Bitte bringen Sie zu dieser Erstberatung bereits alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Problem zu tun haben wie beispielsweise Schriftstücke, Briefe, Notizen oder auch mögliche Gerichtsschreiben.
Wenn Sie uns jetzt noch Ihren Fall offen und präzise schildern, bekommen Sie bereits in der Erstberatung umfangreiche Entscheidungshilfen, die Ihnen Klarheit über die Situation verschafft. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht!
Kostenübersicht als PDF zum Download:
Kostenrisikotabelle im Zivilprozess
außergerichtliche Kosten für zivilrechtliche Dienstleistungen
Gebühren in Strafsachen
Gebühren in Bußgeldsachen
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