Keine Überraschungen im Arbeitsrecht

Keine Überraschungen im Arbeitsrecht

Gerd-Altmann-geralt-pixelio.de
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Das Arbeitsrecht regelt die teilweise sehr konträren Interessenslagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und versucht hier, einen Ausgleich zu schaffen, was nicht immer gelingt.

Da der Arbeitsplatz in der Regel die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers sichert, ist die Beachtung arbeitsrechlicher Fristbestimmungen von existenzieller Bedeutung.

 

Im Falle der Kündigung sind vom Arbeitnehmer zwei Dinge unbedingt zu beachten

  • Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist an eine Frist von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens gebunden.
  • Sofort nach der Kündigung muss man die drohende Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt anzeigen.

Verzögerungen der Erledigung dieser beiden Punkte führen zu unmittelbaren Nachteilen, die unter Umständen nicht mehr abänderbar sind.

Es lohnt sich in jedem Fall, bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis mit uns zu sprechen.

Gerade im Arbeitsrecht beraten wir Sie nicht einseitig, sondern sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig und kennen deswegen die beiden Sichtweisen im Arbeitsverhältnis.

Gerade auch im Arbeitsrecht sollten Überlegungen im Hinblick auf eine gütliche Lösung im Vordergrund stehen, da auch die Arbeitsgerichtsverfahren in fast 90 % aller Fälle durch Vergleich enden. Und gerade hier kommt es oft darauf an, die Möglichkeiten zu prüfen, dieses über langwierige Gerichtsverfahren zu erreichende Ziel unter Umständen außergerichtlich und schnell herbeizuführen.

Als pdf-Datei können Sie auf dieser Seite eine Vollmacht herunterladen, sowie ein Informationsblatt über die Unterlagen, die ich benötige, wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben.

 

Gern freuen wir uns auf eine Terminvereinbarung mit Ihnen.

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