Erbrecht

Erbrecht

ErbrechtDas Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Blogbeiträge zu diesem Rechtsgebiet

Das Erbe - oft eine schwierige Hinterlassenschaft

Es ist eine Binsenweisheit, dass klare Regelungen für den Erbfall sowohl dem Betroffenen als auch den Erben in ganz erheblichem Maße Ärger und Verdruss ersparen können. Nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort: „Vertragt ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt?“