Schlichtungsverfahren

Schlichtungsverfahren

SchlichtungEine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.

Ein Schlichtungsverfahren hat im Vergleich zu einem Rechtsverfahren den Vorteil, dass die Parteien den „Fahrplan“ mit Hilfe eines Mediators selbst bestimmen können. Auf rechtlich fundiertem Boden steht das Verfahren vor einer Gütestelle, das auch das Mediationsverfahren einsetzt, aber einige rechtliche Vorteile bietet, wie etwa die Hemmung der Verjährung oder die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung.

Ein Schlichter setzt Methoden der Mediation ein, um die Parteien dabei zu unterstützen, miteinander zu verhandeln. Im Gegensatz zum Mediator macht der Schlichter zusätzlich Ergebnisvorschläge, wenn er dies für zweckmäßig hält, und kann – vorausgesetzt, er ist Anwalt und somit zur Rechtsberatung befugt – auch die Rechtslage in diesem Zusammenhang erläutern. Ein Mediator hingegen nimmt keine solche Einflussnahme auf das Ergebnis.

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