Das Erbe - oft eine schwierige Hinterlassenschaft
Es ist eine Binsenweisheit, dass klare Regelungen für den Erbfall sowohl dem Betroffenen als auch den Erben in ganz erheblichem Maße Ärger und Verdruss ersparen können.
Nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort:
„Vertragt ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt?“
Die anwaltliche Beratung führt schnell zu einer Klarheit über die gesetzlichen Möglichkeiten, die sich dem Erblasser bieten, wenn er vermögensrechtliche Regelungen für die Zukunft treffen möchte und dafür ganz bestimmte Vorstellungen hat.
Auch für den Erben ist es sinnvoll zu erfahren, welche Möglichkeiten er nach dem Erbfall hat, was Erforderliches getan werden muss, um seine Ansprüche zu sichern und umzusetzen und wie man bei einer unklaren erbrechtlichen Situation dauerhafte und durchsetzbare Regelungen herbeiführt.
Über all diese Fragen, die sowohl den Erblasser betreffen als auch Erben oder Pflichtteilsberechtigte, beraten wir Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf.